Buchungs-Infos

Außer bei großen oder mehrtägigen Events sollten Auftritte und Workshops in Deutschland im 100km-Umkreis um Bonn sein. Längere Anfahrten sind gegen Aufpreis möglich (=> Gage). Die Fahrtstrecke gilt jeweils ab Bonn per Routenplaner.

Die hier genannten Direktbuchungspreise (über Agentur wird’s teurer) gelten für die angegebenen Jahre und „normale“ Auftritte. Die Gage richtet sich generell nach der Dauer und nicht nach der Tätigkeit meines Wirkens.
Für mehrtägige, große oder außergewöhnliche Events (z.B. Kreuzfahrt, Ausland, …) erstelle ich gerne ein individuelles Angebot.

2023
2024
Info
Basis250 €Das Basispaket enthält die Anreise bis zu 50 km Entfernung (ab Bonn), das Material (Workshop, Ballons, …) sowie die ersten beiden Stunden vor Ort.
Zusatzstunde50 €Jede weitere Stunde im direkten Anschluss an das Basispaket.
Wartestunde20 €Jede weitere Stunde, in der ich nicht gebucht bin, aber auf einen folgenden Einsatz warte.
Entfernung8 €Beträgt die Anreise (ab Bonn) zum Auftrittsort über 50 km, so kosten jede weiteren angefangenen 20 km Wegstrecke (entspricht 10 km Entfernung) 8 €.
Extra?Für Auftritte über mehrere Tage, mit weiter Anreise oder außergewöhnlichen Bedingungen erstelle ich gerne ein individuelles Angebot
Ermäßigung-50 €Die Gage reduziert sich, wenn der Auftrittsort in Bonn liegt und der Veranstalter eine Schule, Kindergarten/KiTa oder als gemeinnützig anerkannt ist.

Jahr 2023
Aktion von 13 – 15 und 16 – 17 Uhr

250 €Basis mit 13-15 Uhr
20 €1 x Wartestunde 15-16 Uhr
50 €1 x Zusatzstunde 16-17 Uhr
=> 320 €Gesamtgage

Mir wird häufig geraten, meine moderate Gage zu erhöhen. Schon wegen den Gagen vergleichbarer Gaukler (geht das? Oft ab 400 € plus Fahrt usw) und gestiegener Kosten, insbesondere bei Materialpflege (Stelzenkostüme, Spezial-Utensilien), Training (u.a. Jonglier-Treffen), Brennmaterial (Feuerjonglage), Modellierballons und Benzin (Anreise), wäre dies gut zu vertreten.
Da ich jedoch weiter Kinder und Erwachsene auch in sozialen Einrichtungen und weniger wohlhabenden Kreisen erfreuen möchte, folgendes Konzept:
Ich bleibe bei moderaten Gagen. Hinzu kommt hiermit nur der Hinweis: Wer begeistert ist und Geld übrig hat, kann die Gage gerne freiwillig erhöhen. Dies geschieht erfreulich oft. Auf Wunsch kann ich den individuellen Betrag auch auf einer Rechnung ausweisen. Optimaler Zeitpunkt hierzu ist im direkten Anschluss an meinen Auftritt.

Eine weitere und günstige Möglichkeit, mich zu erfreuen, besteht darin, mir Fotos und insbesondere Artikel aus der Presse über mich zuzusenden.

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Insbesondere wer mich zum ersten Mal bucht hat oft Fragen über die Vorgehensweise. Daher diese Seite mit Buchungs-Tipps.

Kommunikationswege

Am liebsten ist mir die Kommunikation per E-Mail oder Kontaktformular. So bin ich immer erreichbar, kann die Mail zu einem mir günstigen Zeitpunkt lesen, beantworten und habe direkt alles schriftlich. Wenn möglich, schreiben Sie in den Betreff der E-Mail immer u.a. das Datum des fraglichen Termins (z.B.: Anfrage Hochzeit 12.03.2022).
Insbesondere bei eiligen Anfragen, Fragen oder kurzfristigen Absagen bietet sich ein Anruf auf meinem Handy an. Da ich dort während Auftritten, Workshops, Besprechungen, Sport, … nicht erreichbar bin, müssen Sie es ggf. mehrfach probieren. Generell kann ich zwischen 9 und 21 Uhr angerufen werden.
Meine Kontaktdaten stehen hier.

Ablauf der Buchung

Bevor Sie viel planen, überlegen und schreiben: Zuerst kommt die Frage, ob ich an dem fraglichen Tag (oder Tagen) noch zu haben bin. Hierzu genügen die Informationen aus dem Buchungsformular, eine knappe E-Mail (mit Datum, Ort, ggf. grober Zeitrahmen und ggf. Name/Art der Veranstaltung) oder ein Anruf.
In jedem Fall werde ich antworten: Bin ich bereits ausgebucht, werde ich leider absagen. Bin ich noch zu haben, werde ich zusagen und eine „unverbindliche Reservierung“ machen. Unverbindliche Reservierung bedeutet, dass ich mir den Tag für Sie frei halte, Sie dagegen noch keinerlei Verpflichtungen eingehen und nun weiter planen können. Nun können weitere Fragen und Einzelheiten geklärt werden. Wollen Sie mich dann doch nicht buchen, sagen Sie mir bitte kurz ab. Wollen Sie mich buchen, dann freue ich mich über eine feste Zusage (formlose E-Mail, SMS oder Anruf reicht jeweils). Erhalte ich während der unverbindlichen Reservierung eine andere Anfrage für den gleichen Tag, werde ich Sie kontaktieren und Sie müssen sich innerhalb weniger Tage entscheiden. Kann ich Sie in diesem Fall nicht erreichen, gehe ich von einer Absage aus.
Sollten Sie wenige Tage vor der Veranstaltung feststellen, dass sich Ihr Zeitrahmen verschiebt, so fragen Sie mich einfach ob sich das anpassen lässt. Meistens ist dies kein Problem.
Für Ankündigungen und Plakate sind ggf. die Seiten Meine Geschichte und Download (Punkt auf dieser Seite) hilfreich.
Siehe Punkte „Gage“ und „Voraussetzungen“

Ablauf des Auftritts

Ich komme ca. 30 Minuten vor Beginn meines Auftrittes vor Ort an und suche dann üblicherweise (m)eine Kontaktperson zur kurzfristigen Abstimmung (Zeitrahmen, Reihenfolge, Einzelheiten).
Haben Sie eine Musikanlage (CD) vor Ort, so nutze ich diese gerne. Generell habe ich auch immer meine bewährte mobile Anlage dabei, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Diese ist rein akkubetrieben und braucht keine Steckdose.

Gage nach dem Auftritt

Mit der verbindlichen Buchung sagen Sie zu, mir mindestens die Basisgage (siehe Punkt „Gage“) zu bezahlen. Ob und wieviel dazu kommt, ergibt sich meist während der Veranstaltung (z.B. kaum Besucher beim Sommerfest im Regen oder aber tolle euphorische Stimmung und „full house“).
Übliche Zahlungsarten sind Bar und Rechnung:

  • Barzahlung im direkten Anschluss an meinen Auftritt ist für alle Beteiligten am unkompliziertesten. Gerne unterschreibe ich eine Quittung oder ähnliches.
  • Rechnung bedeutet, dass mir (spätestens) im Anschluss an meinen Auftritt die Gage und Rechnungsanschrift genannt werden. Die Rechnung erstelle ich innerhalb einer Woche nach dem Auftritt und kann sie a) als PDF per E-Mail, b) per Post an die Rechnungsanschrift oder alternativ per Post an eine andere Adresse senden.

Jonglage ohne Feuer

  • Deckenhöhe: mindestens 2,50 m, besser: > 3 m
  • Platz: mindestens 3m x 2m, besser 4m x 3m (je Breite x Tiefe).
    Als Duo > 5x3m

Feuerjonglage

  • Im Freien: möglichst unter freiem Himmel bzw mindestens 4 m Deckenhöhe (z.B. zu Bühne, Baum, Deko, …)
  • In Räumen: Bei Indoor-Feuerjonglage behalte ich mir vor, aus Sicherheitsgründen Teile der Feuerjonglage nicht zu zeigen. Der Raum muß dafür wirklich geeignet sein (z.B. Halle mit Stein- / Betonboden). Absprache mit mir suchen. Deckenhöhe > 4 m.
  • keine leicht entflammbaren oder hitzeempfindlichen Materialien auf dem Boden, an der Decke (wenn diese <6m) oder in der Nähe
  • keine aktiven Rauchmelder am Auftrittsort (sonst ggf Fehlalarm durch „normale“ Feuerjonglage und schlimmstenfalls unnötige kostenpflichtige Feuerwehranfahrt)
  • Platz: mindestens 3m x 2m, möglichst > 4m x 3m (je Breite x Tiefe). Als Duo > 5x3m

Feuerringe

Setze ich aktuell nicht ein. Bei Interesse bitte mich darauf ansprechen

Modellierballons

  • überall möglich

Hochstelzen

  • normale Deckenhöhe: mindestens 3 m
  • Durchgangshöhe (z.B. Türen): mindestens 2 m
  • keine langen Treppen; keine Wendeltreppen
  • kein rutschiger Untergrund (trockene Wiese ist ok, nasse Wiese nicht)
  • Bei großen Stelzenkostümen (z.B. Hahn) ist zu beachten, dass ich nicht durch sehr schmale Gassen (zB zwischen Tischen) komme und ausreichend Platz zum „Wenden“ brauche. Hier entscheide ich im Zweifel spontan vor Ort.

Workshops

  • Säuglinge und Kindergartenkinder können leider noch nicht Jonglieren lernen.

Kurse

  • Im Gegensatz zum offenen Jonglieren (z.B. auf Sommerfesten) bestehe ich bei festen Jonglierkursen im Interesse der Teilnehmer auf einer maximalen Teilnehmerzahl von 20 Personen.

Allgemein

  • Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt entweder in Bar in direktem Anschluss an die erbrachte Leistung oder innerhalb von 30 Tagen ab der erbrachten Leistung per Überweisung. Für eine Rechnung brauche ich die Rechnungsanschrift. Soll die Rechnung an eine andere Adresse gesendet werden als auf der Rechnung angegeben, so ist dies kein Problem, muss mir aber rechtzeitig und klar mitgeteilt werden.
  • kurzfristige Absage: Wird dem Gaukler weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung abgesagt, so ist die Hälfte der vereinbarten Gage zu zahlen. Bei sehr kurzfristiger Absage ist es gut, mir schnell Bescheid zu geben (zB Anruf oder (wenn unerreichbar) SMS und Mail)
  • In der Gage für den Jonglier-Workshop bzw. Kurs ist das Bereitstellen der benötigten Utensilien bereits enthalten.
  • Am liebsten ist mir die Kommunikation per E-Mail, da ich so gut erreichbar bin und alles direkt schriftlich habe.

Das folgende „Kleingedruckte“ wurde mir empfohlen, aber ich kann froh berichten, dass ich es in den zahlreichen Jahren und Veranstaltungen meiner Tätigkeit glücklicherweise noch nie benötigt habe.

Honorar / Gage

  1. Abschläge am Honorar (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.
  2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
  3. Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Der Künstler stellt bei Bedarf eine GEMA-Liste zur Verfügung.
  4. Die vereinbarte Gage enthält sämtliche Kosten des Künstlers, incl. Anreise und Material.

Schadenersatz / Haftung

  1. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Erkrankungen eines Künstlers, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä. Als höhere Gewalt gelten insbesondere nicht: schlechte Wetterbedingungen, die nicht die Stufe von Naturkatastrophen erreichen.
  2. Das Wetterrisiko liegt beim Veranstalter. In diesem sind Fall 50% des Gesamthonorars des Künstlers fällig.
  3. Ist der Künstler aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  4. Erfüllt der Künstler ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen nicht, wird er schadenersatzpflichtig.
  5. Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Künstler bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Künstlers bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
  6. Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum des Künstlers während der Lagerung in der/den Spielstätte/n während der Auftritte.
  7. Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen), ist der Künstler zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch

Urheber- und Leistungsschutzrechte

  1. Der Künstler ist berechtigt Bilder, Filmaufnahmen o.ä. von ihren Auftritten selbst oder durch Dritte herstellen zu lassen. Die Rechte hieran liegen allein beim Künstler.
  2. Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der künstlerischen Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während des Auftrittes des Künstlers bedürfen der vorherigen Zustimmung des Künstlers

Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind

  1. Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen.
  2. Der Veranstalter hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und schließt adäquate Versicherungen ab. Die Jonglage und Feuerjonglage von Björn dem Gaukler ist durch seine Versicherung abgedeckt. Siehe Sicherheit

Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Änderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

Datenschutz

In Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobene Daten dürfen gespeichert werden (§ 26 BDSchG).

Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Informationen für Künstleragenturen, Künstlervermittlungen, Veranstaltungsservice und andere Weitervermittler.
Sie können mich gerne in Ihre Kartei aufnehmen, weitervermitteln und als Teil Ihrer Veranstaltung nutzen.
Hierzu ein paar Eckdaten:

  • Ich werde keine Exklusivrechte vergeben
  • Als Gage erwarte ich die selbe wie bei Direktbuchung (s. Gage). Die Einnahme der Agentur ergibt sich daher durch einen Aufschlag. Dank meiner moderaten Basisgage sollte dies kein Problem sein. Erwirtschaftet die Agentur einen hohen Gewinn, kann sie mich gerne durch eine höhere Gage erfreuen.
  • Bei durch Agentur vermittelten Auftritten mache ich keine aktive Eigenwerbung und verweise Interessenten bei Nachfrage auf die Agentur. Hierzu kann die Agentur mir gerne Visitenkarten (Agentur allgemein oder auch speziell für mich) zum Verteilen geben. Bei Bedarf kann ich auch einen agenturspezifischen Sticker / Button / Bändchen tragen.
  • Für konkrete Buchungen gilt das unter „Tipps zur Buchung“ geschriebene
  • Für spezielle Aktionen (z.B. mehrtägig, weite Anreise, Kreuzfahrtschiff, …) erstelle ich gerne ein individuelles Angebot
  • Erfahrung: Ich trete seit 1995 auf, und das bisher komplett ohne Unfall oder Schäden.
  • Training: Ich habe bei zahlreichen Veranstaltungen an entsprechenden Sicherheitstrainings teilgenommen, insbesondere zur Feuerjonglage.
  • Versicherung: Sollte wider Erwarten doch einmal etwas passieren, bin ich sicherheitshalber gut versichert mit der Gaukler-Haftpflicht vom Fairsicherungsladen. Hierdurch ist u.a. auch Feuerjonglage abgedeckt.
  • Schutz: Ich nutze Techniken zum Schutz vom Mensch und Umwelt. So nutze ich zur Feuerjonglage Tränk-Behälter und Shake-off-Cans, so dass überflüssiges Öl aufgefangen und wiederverwendet wird, statt auf Wiese und in Augen zu landen.
  • Löschdecken: Zur Feuerjonglage nutze ich KEINE handelsüblichen Löschdecken, da diese explizit nur zum einmaligen Gebrauch vorgesehen sind und sich sonst vollsaugen, entzünden und sogar explodieren können. Stattdessen nutze ich (wie alle Profis) nasse Baumwolltücher.

Sie haben eine öffentliche Veranstaltung, aber keinen passenden GEMA-Vertrag, möchten sich das Geld sparen, aber trotzdem legal & sicher sein? Kein Problem: Ich habe bereits den Großteil meiner Begleitmusik auf freie (= nicht GEMA-pflichtige) Stücke umgestellt. Bitte teilen Sie mir einfach mit, dass ich bei der Musikauswahl hierauf achten soll, und Sie können sich Kosten & Aufwand der GEMA-Anmeldung sparen. Bei Bedarf sende ich Ihnen eine Trackliste / Musikfolgebogen zu, so dass Sie dies der GEMA gegenüber nachweisen können.

Tipp: Nicht alle Künstler sind hier „sauber“. Um Ärger zu vermeiden, empfehle ich bei der Buchung darauf zu achten.

Die folgenden Informationen können bei der Organisation einer Veranstaltung, bei der ich auftrete, hilfreich sein.

Björn der Gaukler.
Straßenkunst. Ein Reiter sitzt auf einem drei Meter großen Hahn, wird fast abgeworfen, aber kann sich dann doch halten und das riesige Tier beruhigen. „Ist das ein echter Hahn?“ fragt ein Kind. Der Reiter hat lange bunte Luftballons dabei, die gedreht, gebogen und gequetscht werden. Es entstehen Tiere, Blumen und Hüte. Er steigt ab vom Hahn, holt Utensilien aus einer Kiste und jongliert. Bälle, Keulen, Hühner und Diabolos fliegen zu Musik durch die Luft. Anschließend gibt er Interessierten eine Einführung in die Kunst der Jonglage.

Sie dürfen alle Bilder & Texte dieser Homepage frei für Veranstaltungen verwenden, an denen ich teilnehme.

Falls Sie ein spezielles Bild in einer höheren Auflösung benötigen, schreiben Sie mich gerne an.